Ende 2020 unterzeichneten die Verwaltungsspitzen der Städte Mannheim, Viernheim und Weinheim gemeinsam mit dem Kreis Bergstraße und dem Verband Region Rhein-Neckar (VRRN) eine Kooperationsvereinbarung für die gemeinsame Planung einer Radschnellverbindung auf einer Länge von 18 km zwischen den drei Städten. Dieser sogenannte „RS 15“ soll entlang der stark frequentierten Verkehrsachse Mannheim – Viernheim – Weinheim künftig in Ergänzung zum öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) wichtige Ziele auf der Strecke erschließen und damit zur Reduzierung des alltäglichen Kfz-Aufkommens beitragen.
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Das überörtliche Verlagerungspotenzial vom Kfz auf das Fahrrad wird bei 2.000 bis 2.800 Radfahrenden pro Tag geschätzt. Der „baden-württembergische“ RS15 verläuft im mittleren Streckenteil durchs hessische Viernheim. Somit handelt es sich um ein bundesländerübergreifendes Großprojekt, welches einen erhöhten Abstimmungsbedarf mit allen Akteuren erfordert. Im Zuge der Bundesgartenschau2023 wurde ein Teil der Strecke im baden-württembergischen Mannheim bereits umgesetzt.
Die Viernheimer Stadtverordnetenversammlung hat Ende 2024 beschlossen, dass die Vorzugsvariante 1b (nördlich der OEG-Bahnlinie) als die am besten geeignete Option der Radschnellverbindung RS 15 durch Viernheim für die weitere Planung zu Grunde gelegt wird. Die vorgeschlagene Trasse ist als ‘Leitlinie’ zu verstehen, d.h. dass sich im weiteren Planungsprozess lokale Abweichungen von der Trasse ergeben können, wenn bessere Optionen bestehen.
Die bevorzugte Streckenführung der Radschnellverbindung RS 15 orientiert sich an der Vorzugstrasse der vorangegangenen Machbarkeitsstudie. Davon abweichend wird der Radschnellweg bei den Hochhäusern an der „Mannheimer Straße“ zwischen „Jahnstraße“ und „Mönchhofstraße“ von der „Mannheimer Straße“ weggeführt und verläuft direkt entlang der Bahngleise hinter der Kita Kapellenberg und an der Haltestelle Kapellenberg vorbei. Diese südliche Umfahrung ist notwendig, um die Parkplätze und Bäume im Bereich „Mannheimer Straße“ und „Auf der Beune“ zu erhalten.
(Bearbeitungsstand: 1. März 2025)
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