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Fachliche Unterstützung

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©HMWVW – Corinna Spitzbarth

Korridorstudie und Leitfäden

Das Land Hessen hat 2018 im Rahmen einer Korridorstudie zu Radschnellverbindungen in Hessen 42 Korridore mit Potenzial für Radschnell- bzw. Raddirektverbindungen identifiziert. Diese Korridore dienen vor allem Kommunen als Grundlage für detaillierte Machbarkeitsuntersuchungen.

Für die weitere Planung von Radschnellverbindungen in Hessen wurden die erarbeiteten Ergebnisse der Korridorstudie in folgende fünf Bände gegliedert, die hier zur Verfügung gestellt werden. Die Untersuchung versteht sich als Handreichung an Kommunen, Landkreise, Zweckverbände bzw. andere Projektträger, um abzuklären, wo sich die Durchführung einer detaillierten Machbarkeitsuntersuchung empfiehlt und wie die Machbarkeitsstudien erstellt werden.

Downloads zur Korridorstudie

Musterlösungen und Qualitätsstandards

Mit den Musterlösungen und Qualitätsstandards hat das Land Hessen standardisierte Lösungen für typische Führungsformen im Zuge von Radschnell-, Raddirekt- und Radverbindungen eingeführt. Die Empfehlungen unterstützen Planerinnen und Planer sowie die Kommunen vor Ort und sollen im Sinne einer einfachen Verständlichkeit und Akzeptanz durch alle Verkehrsteilnehmenden in Hessen einheitlich angewendet werden.

Jede Musterlösung enthält eine Prinzipskizze sowie Hinweise zu Einsatz und zu weiterführenden Regelwerken. Die Musterlösungen für Radschnellverbindung oder Raddirektverbindung orientieren sich daran, eine Fahrgeschwindigkeit von 30 km/h zu ermöglichen und die Halte durch Bevorrechtigung oder bauliche Trennung so gering und kurz wie möglich zu halten.

In den Qualitätsstandards sind für das hessische Radnetz folgende Ausbaustufen definiert:

  • Radschnellverbindungen
  • Raddirektverbindungen
  • Radverbindungen einschließlich der Hessischen Radfernwege

Die Vorgaben aus den „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (FGSV, ERA, 2010) bilden die Ausgangsbasis, die jede Radverkehrsanlage im landesweiten Radnetz mindestens erfüllen sollte. Das landesweite Radnetz soll mit Radschnellverbindungen und Raddirektverbindungen dort ausgebaut werden, wo mit einem entsprechend hohen Radverkehrsaufkommen zu rechnen ist.

Der Einsatz der jeweiligen Qualitätsstandards richtet sich nach der zu erwartenden Radverkehrsbelastung und der Bedeutung für den Alltagsradverkehr: Übersteigt die prognostizierte Zahl der Nutzenden den Wert von 2.000 Radfahrenden an einem Werktag auf dem überwiegenden Teil der Gesamtstrecke, so soll die Verbindung als Radschnellverbindung ausgebaut werden. Bei einem Nutzerpotential von 1.500 – 2.000 Radfahrenden pro Werktag wird der Ausbau nach den Qualitätsstandards für Raddirektverbindungen empfohlen.

Alle detaillierten Informationen, Ergänzungen und Neuigkeiten zur Erstausgabe von März 2019 finden Sie auf der Website der Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH) unter:
https://www.nahmobil-hessen.de/unterstuetzung/planen-und-bauen/schneller-radfahren/musterloesungen-und-qualitaetsstandards/