Finanzielle Förderung

Fördermöglichkeiten für den Bau von Radschnellwegen in Hessen
In Hessen liegt die Verantwortung für die Planung und den Bau von Radschnellverbindungen bei den jeweiligen Kommunen. Um die Kommunen bei der Realisierung von Radschnellverbindungen zu unterstützen, gibt es attraktive Fördermöglichkeiten seitens Bund und Land.
Förderung durch das Land Hessen
Das Land Hessen stellt seit 2017 im Rahmen der Nahmobilitätsrichtlinie finanzielle Mittel zur Unterstützung von Radschnellverbindungsprojekten bereit. Gefördert werden sowohl Machbarkeitsstudien als auch die Planung und der Bau von Radschnellverbindungen. Machbarkeitsstudien erhalten in der Regel eine Förderung von bis zu 50 Prozent, während der Fördersatz für Planung und Bau bei 80 Prozent liegt. Voraussetzung für die Förderung sind die Qualitätsstandards und Musterlösungen des Landes Hessen, die bei der Planung berücksichtigt werden müssen.
Weitere Informationen finden Sie auf der AGNH-Seite unter:
https://www.nahmobil-hessen.de/foerderung/foerdermittel-hessen/
Finanzhilfen des Bundes
Seit 2018 können Kommunen zusätzlich auch auf Finanzhilfen des Bundes zurückgreifen. Im Rahmen der Verwaltungsvereinbarung Radschnellwege stehen bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten als Finanzhilfe zur Verfügung. Neben Planung und Bau werden auch der Umbau von Kreuzungspunkten sowie Beleuchtung von Radschnellverbindungen gefördert.
Wird die Förderung des Landes Hessen mit den Finanzhilfen des Bundes kombiniert, können bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten abgedeckt werden.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Radverkehr/radschnellwege.html
Ihr Weg zur Förderung
Ob finanzielle Förderung durch das Land Hessen oder Finanzhilfen des Bundes: Für Sie ändert sich am Ablauf der Antragstellung nichts.
Im Flyer zur Förderung Nahmobilitätsrichtline finden Sie eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:
https://radschnellverbindungen-hessen.de/wp-content/uploads/2025/02/240826_NMH_Aktivierungsflyer_A4_Foerderantrag_Nahmobilitaet_Barrierefrei_web_neu_2024.pdf
Geförderte Maßnahmen (Stand 31.12.2024)
Radschnellverbindung Frankfurt – Darmstadt
Gesamtkosten bislang | Förderung (Planung & Bau) |
20.000.000 EUR | 14.500.000 EUR* |
* Finanzhilfen des Bundes: 3.100.000 EUR
Radschnellverbindung Kassel – Vellmar
Gesamtkosten bislang | Förderung (Planung & Bau) |
5.800.000 EUR | 3.900.000 EUR |
Raddirektverbindung Bergstraße
Planungskosten bislang | Förderung |
3.300.000 EUR | 2.300.000 EUR |
Radschnellverbindung Viernheim
Planungskosten bislang | Förderung |
290.000 EUR | 170.000 EUR |
Darüber hinaus wurden die laufenden bzw. bereits abgeschlossenen Machbarkeitsstudien fast aller Projekte durch das Land Hessen gefördert.